Info
Hinweis
All die Kanzeln mit einem Gewicht über 200 kg, können von einer Person im Gelände nicht geschoben werden. Dieser Umstand macht solche Einrichtung eingeschränkt jagdtauglich, denn, um den besten Standplatz zu erreichen und um aus dem Gefahrenbereich der land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge zu gelangen, muß per Hand durch Gräben, über Hügel und Holzstumpen gezogen werden.
Leichte Kanzeln sind schwereren Einrichtungen vorzuziehen.
Ab 300 kg Gewicht sind fahrbare Einrichtungen nicht jagdtauglich.